Ein Gerät sendet ein klar definiertes Strahlenspektrum aus. Das kann zum Beispiel das gesamte Lichtspektrum sein – also von Violett bis Rot – durch eine Vollspektrumlampe. Oder das gesamte Infrarotspektrum durch einen Wärmestrahler.
Die Tatsache, dass jedes Spektrum ausgesendet wird, lässt noch keinen Rückschluss auf die Wirkung eines Gerätes zu. Denn dadurch ist noch nicht definiert, welchen Anteil welche Strahlung einnimmt. Ein Extrembeispiel von zwei Strahlern soll das verdeutlichen: Einer sendet 1 % Infrarot-A, 1 % Infrarot-B und 98 % Infrarot-C aus, der andere 98 % Infrarot-A, 1 % Infrarot-B und 1 % Infrarot-C. Beide sind nach Definition «Vollspektrumstrahler», weil sie das volle Spektrum aussenden. Die Wirkung unterscheidet sich aber enorm: Der erste Strahler wärmt lediglich die Haut auf und hat fast keine Tiefenwirkung, während der zweite Strahler die Haut und Augen reizen kann, weil er hauptsächlich Infrarot-A ausstrahlt.